Ambulante Maßnahmen

Soziale Trainingskurse (STK)
Die Sozialen Trainingskurse bestehen bei der Labora gGmbH seit April 1993. Die Teilnahme erfolgt auf Weisung der zuständigen Jugendrichter in Peine und Braunschweig und anschließende Zuweisung durch die Jugendgerichtshilfe des Landkreises Peine oder eigeninitiativ durch die Probanden selbst, im Rahmen einer freiwilligen Teilnahme (nach Absprache mit der JGH). Die Dauer der Betreuung richtet sich nach dem im Urteil festgelegten Zeitraum und soll in der Regel sechs Monate nicht überschreiten. Sie läuft parallel zu richterlich verhängten gemeinnützigen Arbeitsauflagen, Arresten, Geldauflagen, oder wird als Auflage einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe aufgegeben.  Die inhaltliche Struktur der Sozialen Trainingskurse gliedert sich in folgende Betreuungsangebote:

•    Sozialpädagogische Gruppenarbeit (themen- ,handlungs- und/oder erlebnisorientiert)
•    Einzelfallbetreuung / Einzelfallhilfe
•    Nachbetreuung
•    Möglichkeit der Ableistung der gemeinnützigen Arbeitsweisungen

Zentrale Zielsetzung im Training ist Aufbau, Stabilisierung und Entwicklung der Teilnehmerkompetenzen.

Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)
Im Täter-Opfer-Ausgleich steht der „Erziehungsgedanke“ als wesentlicher Grundgedanke des Jugendstrafrechts / Jugendstrafverfahrens im Vordergrund. Die Labora gGmbH bietet seit Januar 2003 jungen Straftätern in Konfliktsituationen die Möglichkeit, mit Hilfestellung/Unterstützung eines Vermittlers (Mediator), den der Straftat zugrunde liegenden zwischenmenschlichen Konflikt, im geschützten Rahmen mit dem Opfer zu lösen. Im Mittelpunkt des Täter-Opfer-Ausgleichs stehen die Aufarbeitung der Tat, ihre Folgen und die Vereinbarung von Wiedergutmachungsleistungen des Täters an die/den Geschädigte(n).  Der Täter-Opfer-Ausgleich beruht auf unbedingter Freiwilligkeit beider Parteien. Zum Bemühen im Rahmen des TOA gehören echte Auseinandersetzung mit dem eigenem Tun, sowie auch ein Ernstnehmen der Opferbelange.
Über die konkrete Schadenswiedergutmachung und Konfliktschlichtung hinaus (wie z. B. Schmerzensgeld oder Schadensersatz zu zahlen, freiwillige Arbeitsstunden – auch teilvergütet – zur Schadensregulierung für das Opfer zu erbringen oder sich persönlich zu entschuldigen) sind die Ziele des TOA:

•    Opferbelange im Rahmen der Strafverfolgung stärker zur Geltung zu bringen
•    Tätern die von ihnen verletze Norm zu verdeutlichen
•    Strafende Reaktionen entbehrlich zu machen bzw. abzumildern
•    den Konfliktparteien zivilrechtliche Auseinandersetzungen um Schadensersatz
      oder Schmerzensgeld zu ersparen bzw. hierbei ressourcenorientierte Hilfestellung zu leisten.  
 
Anti-Aggressivitäts-Training (AAT)
Seit 2005 bietet die Labora gGmbH das Anti-Aggressivitäts-Training als deliktspezifisches Gruppenangebot für Mehrfachgewalttäter an. Ziele der Trainingsmaßnahme, deren Teilnahme sich über sechs Monate erstreckt, sind Abbau der Gewaltbereitschaft, Aufbau von Opferempathie und Übernahme der Verantwortung für die Taten.

Die Teilnehmer werden ähnlich wie im Sozialen Trainingskurs durch richterliches Urteil nach § 10 JGG – mit anschließender Zuweisung durch die Jugendgerichtshilfe des Landkreises Peine dem AAT zugewiesen.  Pro Jahr finden zwei Kurse mit jeweils sechs Teilnehmern statt.