AGH Wolfsburg & Hildesheim
Ziel dieser Betreuung ist es, den Teilnehmern sinnstiftende und strukturierte Tätigkeiten zu vermitteln, die ihre persönlichen Lebenslagen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern. Im Gegenzug bietet die Labora interessierten Einrichtungen die Möglichkeit, zusätzliche Hilfen in ihren Arbeitsprozess einzubinden.
Was ist eine AGH(-Maßnahme)?
Eine AGH wird landläufig auch als 1-Euro-Job bezeichnet und ist eine Kann-Leistung der Arbeitsgemeinschaft (Arge). Es handelt sich um einen Zusatzjob nach § 16 d Sozialgesetzbuch (SGB II), der nicht versicherungspflichtig ist und von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen besetzt wird. Die Arbeiten müssen öffentlichen Interesse liegen und die Bedingung der Zusätzlichkeit erfüllen.
Die AGH-Teilnehmer arbeiten 6 – 12 Monate bei 15 – 30 Wochenstunden in ihren Einrichtungen und erhalten vom Maßnahmeträger eine monetäre Entschädigung für ihren Mehraufwand. Die AGH trägt damit zur sozialen Stabilisierung bei, dient dem Erhalt der Erwerbsfähigkeit sowie der Arbeitserprobung.
Einrichtungen (Beschäftigungsorte)
Die Labora gGmbH sondiert mit den potentiellen Einrichtungen alle Möglichkeiten der Integration von AGH-Stellen in ihre Arbeitsprozesse und übernimmt das Bewilligungsverfahren bei der jeweiligen Arge im JobCenter. Mit der Bewilligung erfolgen automatisch die Stellenzuweisungen.
Neben dem karitativen Charakter der AGH, bietet sie der interessierten Einrichtung mit öffentlichem Charakter die Möglichkeit, zusätzliche Hilfen in ihren Arbeitsprozess einzubauen. Die Nutzung von AGH-Stellen ist für die Einrichtungen kostenfrei, da die Labora als Maßnahmeträger die Mehraufwandsentschädigung der Teilnehmer übernimmt.

